Risikostrategie wählen

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Risikoübernahme

  • Geringe Risiken können akzeptiert werden, also solche, bei denen der mögliche Schaden oder die Eintrittswahrscheinlichkeit niedrig sind.
  • Gleiches gilt, wenn für eine Gefährdung keine hinreichend wirksamen oder wirtschaftlich vertretbaren Gegenmaßnahmen bekannt sind.

Beispiel RECPLAST-Piktogramm

  • Zu den Risiken, die von der RECPLAST GmbH übernommen wurden, zählt die Erdbebengefahr.
  • Im Rheinland sind Erdbeben keine Seltenheit.
  • Diese verursachten in den letzten Jahrhunderten jedoch nur vergleichsweise geringe Schäden.
  • Bei der RECPLAST GmbH wurde daher keine Notwendigkeit gesehen, durch Neubauten die Erdbebensicherheit der Firmengebäude zu erhöhen.

Risikotransfer

  • Beim Transfer von Risiken wird der mögliche Schaden an einen Dritten verlagert.
  • Viele finanzielle Risiken lassen sich beispielsweise durch den Abschluss einer Versicherung abfedern.
  • Die Delegation risikobehaftete Aufgaben an einen externen Dienstleister verlagert ebenfalls das finanzielle Risiko.
  • Risikotransfer entbindet eine Institution jedoch nicht von der Gesamtverantwortung für seine Sicherheit und seine Notfallvorsorge. *Durch Risikotransfer können daher zwar finanzielle Schäden abgemildert, jedoch nicht alle Risiken beseitigt werden.
  • Beispielweise schützt ein Risikotransfer nur eingeschränkt gegen Ansehensverluste oder juristische Konsequenzen.

Beispiel RECPLAST-Piktogramm

  • Ein Brand der Produktionshallen gehört zu den größtmöglichen Katastrophen für die RECPLAST GmbH.
  • Die theoretische Möglichkeit, durch einen zweiten Produktionsstandort für mehr Ausfallsicherheit zu sorgen, ist für das Unternehmen betriebswirtschaftlich unsinnig.
  • Neben der strikten Beachtung des vorbeugenden Brandschutzes (Risikovermeidung) wurde daher eine ausreichend dimensionierte und sowohl die Sachwerte als auch Ertragsausfälle umfassende Industrieversicherung abgeschlossen, um auf das Brandrisiko zu reagieren.
  • Das Risiko wurde also im Wesentlichen transferiert.

Risikovermeidung

  • Der Geschäftsprozess wird so verändert, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
  • Hierfür können dessen Abläufe und Rahmenbedingungen verändert werden.
  • Wenn dies nicht sinnvoll möglich ist, kann ein Geschäftsprozess auch ganz eingestellt werden.

Beipiel RECPLAST-Piktogramm

  • In der Leitlinie zum Notfallmanagement hatte die RECPLAST GmbH den Grundsatz formuliert, dass Aktivitäten, die mit einem untragbaren Risiko verbunden wären, von dem Unternehmen nicht weiter verfolgt werden.
  • Daher untersagte sich das Unternehmen alle Herstellungsverfahren, die im Falle eines Unglücks zu gravierenden Umwelt- oder Personenschäden in der Umgebung des Firmengeländes führen könnten.
  • Nach Möglichkeit sollten keine hochgiftigen oder hochgradig explosiven Gefahrstoffe gelagert oder verarbeitet werden.

Risikoreduktion

  • Risikoreduktion bedeutet, durch zusätzliche Schutzvorkehrungen oder Änderungen an den Verfahrensabläufen die Wahrscheinlichkeit eines Schadens oder dessen Auswirkungen zu verringern.
  • In der Praxis dürfte dies die am häufigsten gewählte Risikostrategie sein.

Beipiel RECPLAST-Piktogramm

  • Aufgrund ihrer beiden, in hinreichend großer Entfernung voneinander angesiedelten Standorte, entschied sich die RECPLAST GmbH dafür, die Ausfallsicherheit ihrer Informationstechnik durch den Aufbau zusätzlicher Redundanzen zu erhöhen.
  • Für wichtige Arbeitsplätze in den Verwaltungsabteilungen des Unternehmens wurde diskutiert, ob Voraussetzungen für Telearbeitsplätze geschaffen werden sollten.

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