Team zur Reaktion auf Computersicherheitsvorfälle
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Team zur Reaktion auf Computersicherheitsvorfälle
- Definition und Bedeutung
- Ein Team zur Reaktion auf Computersicherheitsvorfälle, oft als Computer Emergency Response Team (CERT) oder Incident Response Team (IRT) bezeichnet, ist essenziell für die Cybersicherheitsstrategie einer Organisation.
- Ziel ist es, Sicherheitsvorfälle schnell zu identifizieren, effektiv zu bekämpfen und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Wiederherstellung zu ergreifen.
- Ein Security Operations Center (SOC) oder ein Computer Security Incident Response Team (CSIRT) kann als zentrale Einheit für die Erkennung und Reaktion auf Bedrohungen fungieren.
Vorfallbearbeitung
- Erkennung und Meldung
- Sicherheitsvorfälle können durch Intrusion Detection Systeme (IDS), Log-Analysen oder manuelle Meldungen entdeckt werden.
- Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) meldet ein Sicherheitsvorkommnis an das Cyber Security Operations Center (CSOC).
- Das CSOC überprüft die gemeldeten Daten und bewertet den Vorfall.
- Reaktion auf Sicherheitsvorfälle
- Ein Incident-Response-Team wird bei Bedarf aktiviert, um gezielte Maßnahmen zur Eindämmung und Analyse des Vorfalls zu ergreifen.
- Sofortige Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, einschließlich Netzwerksegmentierung und Sperrung betroffener Systeme.
- Untersuchung des Vorfalls zur Identifikation der Ursache, Art und möglichen Auswirkungen.
- Dokumentation und Beweissicherung für eine forensische Analyse.
- Kommunikation mit internen und externen Stellen, einschließlich Behörden wie dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
- Wiederherstellung und Nachbereitung
- Bereinigung und Wiederherstellung der betroffenen Systeme unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen.
- Aktualisierung von Intrusion Detection- und Prevention-Systemen (IDS/IPS) zur Vermeidung zukünftiger Angriffe.
- Erstellung eines detaillierten Incident Reports, der die Ursachenanalyse, Auswirkungen und ergriffenen Maßnahmen dokumentiert.
Struktur des Incident-Response-Teams
- Incident Manager: Verantwortlich für die Koordination der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
- Forensik-Analysten: Analysieren kompromittierte Systeme und sichern digitale Beweise.
- Netzwerksicherheitsspezialisten: Untersuchen Netzwerkaktivitäten auf Anomalien und verdächtige Verbindungen.
- Malware-Analysten: Untersuchen Schadsoftware und entwickeln Maßnahmen zur Entfernung und Prävention.
- Kommunikationsteam: Zuständig für interne und externe Berichterstattung und Krisenkommunikation.
- Compliance- und Rechtsexperten: Sicherstellen, dass gesetzliche und regulatorische Vorgaben eingehalten werden.
Nachbereitung und Analyse
- Durchführung einer detaillierten Ursachenanalyse, um die Sicherheitslücke zu identifizieren und zu schließen.
- Erstellung eines Lessons Learned Reports zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsstrategie.
- Falls erforderlich, Anpassung der IT-Sicherheitsrichtlinien und Optimierung der Incident-Response-Pläne.
- Training und Sensibilisierung von Mitarbeitern zur Erhöhung der Cybersicherheitskompetenz.
Kontinuierliche Verbesserung
- Regelmäßige Incident-Response-Übungen, um die Reaktionsfähigkeit des Teams zu testen.
- Implementierung von Threat Intelligence, um Bedrohungsinformationen in Echtzeit zu erhalten und frühzeitig auf Angriffe zu reagieren.
- Laufende Verbesserung der SIEM-Systeme (Security Information and Event Management), um die Erkennung von Bedrohungen zu optimieren.
- Kooperation mit externen Organisationen wie dem BSI, dem CERT-Bund oder internationalen Cyberabwehrstellen zur Verbesserung der Sicherheitslage.
BSI-konforme Sicherheitsmaßnahmen
- Umsetzung der BSI IT-Grundschutz-Methodik zur systematischen Erkennung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen.
- Einhaltung der NIST 800-61-Richtlinien für Incident-Response-Prozesse.
- Regelmäßige Überprüfung der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), falls die Organisation betroffen ist.
- Verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen gemäß ISO/IEC 27035 für das Management von IT-Sicherheitsvorfällen.
Externe Meldepflichten
- Sicherheitsvorfälle mit hoher Kritikalität müssen an das BSI gemäß § 8b BSIG gemeldet werden.
- Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen CERTs zur Abstimmung von Gegenmaßnahmen.
- Falls personenbezogene Daten betroffen sind, Meldung an die Datenschutzbehörde gemäß DSGVO Artikel 33.