Team zur Reaktion auf Computersicherheitsvorfälle

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Team zur Reaktion auf Computersicherheitsvorfälle

Definition und Bedeutung
  • Ein Team zur Reaktion auf Computersicherheitsvorfälle, oft als Computer Emergency Response Team (CERT) oder Incident Response Team (IRT) bezeichnet, ist essenziell für die Cybersicherheitsstrategie einer Organisation.
  • Ziel ist es, Sicherheitsvorfälle schnell zu identifizieren, effektiv zu bekämpfen und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Wiederherstellung zu ergreifen.
  • Ein Security Operations Center (SOC) oder ein Computer Security Incident Response Team (CSIRT) kann als zentrale Einheit für die Erkennung und Reaktion auf Bedrohungen fungieren.

Vorfallbearbeitung

Erkennung und Meldung
  • Sicherheitsvorfälle können durch Intrusion Detection Systeme (IDS), Log-Analysen oder manuelle Meldungen entdeckt werden.
  • Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) meldet ein Sicherheitsvorkommnis an das Cyber Security Operations Center (CSOC).
  • Das CSOC überprüft die gemeldeten Daten und bewertet den Vorfall.
Reaktion auf Sicherheitsvorfälle
  • Ein Incident-Response-Team wird bei Bedarf aktiviert, um gezielte Maßnahmen zur Eindämmung und Analyse des Vorfalls zu ergreifen.
  • Sofortige Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, einschließlich Netzwerksegmentierung und Sperrung betroffener Systeme.
  • Untersuchung des Vorfalls zur Identifikation der Ursache, Art und möglichen Auswirkungen.
  • Dokumentation und Beweissicherung für eine forensische Analyse.
  • Kommunikation mit internen und externen Stellen, einschließlich Behörden wie dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
Wiederherstellung und Nachbereitung
  • Bereinigung und Wiederherstellung der betroffenen Systeme unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen.
  • Aktualisierung von Intrusion Detection- und Prevention-Systemen (IDS/IPS) zur Vermeidung zukünftiger Angriffe.
  • Erstellung eines detaillierten Incident Reports, der die Ursachenanalyse, Auswirkungen und ergriffenen Maßnahmen dokumentiert.

Struktur des Incident-Response-Teams

  • Incident Manager: Verantwortlich für die Koordination der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
  • Forensik-Analysten: Analysieren kompromittierte Systeme und sichern digitale Beweise.
  • Netzwerksicherheitsspezialisten: Untersuchen Netzwerkaktivitäten auf Anomalien und verdächtige Verbindungen.
  • Malware-Analysten: Untersuchen Schadsoftware und entwickeln Maßnahmen zur Entfernung und Prävention.
  • Kommunikationsteam: Zuständig für interne und externe Berichterstattung und Krisenkommunikation.
  • Compliance- und Rechtsexperten: Sicherstellen, dass gesetzliche und regulatorische Vorgaben eingehalten werden.

Nachbereitung und Analyse

  • Durchführung einer detaillierten Ursachenanalyse, um die Sicherheitslücke zu identifizieren und zu schließen.
  • Erstellung eines Lessons Learned Reports zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsstrategie.
  • Falls erforderlich, Anpassung der IT-Sicherheitsrichtlinien und Optimierung der Incident-Response-Pläne.
  • Training und Sensibilisierung von Mitarbeitern zur Erhöhung der Cybersicherheitskompetenz.

Kontinuierliche Verbesserung

  • Regelmäßige Incident-Response-Übungen, um die Reaktionsfähigkeit des Teams zu testen.
  • Implementierung von Threat Intelligence, um Bedrohungsinformationen in Echtzeit zu erhalten und frühzeitig auf Angriffe zu reagieren.
  • Laufende Verbesserung der SIEM-Systeme (Security Information and Event Management), um die Erkennung von Bedrohungen zu optimieren.
  • Kooperation mit externen Organisationen wie dem BSI, dem CERT-Bund oder internationalen Cyberabwehrstellen zur Verbesserung der Sicherheitslage.

BSI-konforme Sicherheitsmaßnahmen

  • Umsetzung der BSI IT-Grundschutz-Methodik zur systematischen Erkennung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen.
  • Einhaltung der NIST 800-61-Richtlinien für Incident-Response-Prozesse.
  • Regelmäßige Überprüfung der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), falls die Organisation betroffen ist.
  • Verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen gemäß ISO/IEC 27035 für das Management von IT-Sicherheitsvorfällen.

Externe Meldepflichten

  • Sicherheitsvorfälle mit hoher Kritikalität müssen an das BSI gemäß § 8b BSIG gemeldet werden.
  • Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen CERTs zur Abstimmung von Gegenmaßnahmen.
  • Falls personenbezogene Daten betroffen sind, Meldung an die Datenschutzbehörde gemäß DSGVO Artikel 33.