Portscanning: Unterschied zwischen den Versionen
(→Xmas) |
|||
| Zeile 17: | Zeile 17: | ||
==Xmas== | ==Xmas== | ||
*Es wird ein FIN,URG,PUSH Paket gesendet | *Es wird ein FIN,URG,PUSH Paket gesendet | ||
| + | *Keine Antwort - open|filtered | ||
| + | *TCP RST packet - closed | ||
| + | *ICMP unreachable error (type 3, code 1, 2, 3, 9, 10, or 13) - filtered | ||
| + | |||
==Null-Scan== | ==Null-Scan== | ||
*Es wird ein Paket ohne Flags gesendet | *Es wird ein Paket ohne Flags gesendet | ||
Version vom 6. Oktober 2020, 15:27 Uhr
Portscanner
- Überprüft welcher Port auf einem System auf einehende Verbinungen wartet
- Zusatzfunktion der Dienstkennung
- Zusatzfunktion der Betriebssystemkennung
- TCP Scan oft über den 3 Way Handshake
Methoden
TCP-connect()-Scan
- Vollständiger 3 Way Handshale
- Sehr einfach zu programieren
TCP-SYNScan
- SYN Packet wird gesendet
- SYN/ACK wird vom gescannten Rechner angenommen
- Somit gilt der Port als offen
- RST wird zum Opfer geschickt
TCP-FIN
- Es wird ein FIN Paket gesendet
Xmas
- Es wird ein FIN,URG,PUSH Paket gesendet
- Keine Antwort - open|filtered
- TCP RST packet - closed
- ICMP unreachable error (type 3, code 1, 2, 3, 9, 10, or 13) - filtered
Null-Scan
- Es wird ein Paket ohne Flags gesendet
Rechtliche Aspekte
Die Legalität von Portscans ist umstritten, da sie als erste Instanz eines Eindringversuches gewertet werden können. In jedem Fall ist eine Benutzung auf eigenen Systemen legal. Unklarer ist die Rechtslage bei Portscans gegen fremde Systeme und Netzwerke. Da beispielsweise empfindliche Computer durch viele Verbindungsanfragen gestört werden können, kann dies als Angriff auf die Verfügbarkeit eines Systems gewertet und in Deutschland durch § 303b StGB Computersabotage bestraft werden. Das SANS-Institut bestätigt in einer Veröffentlichung ebenfalls den Zwiespalt von Portscans.
Portscanner werden jedoch aktuell nicht als Computerprogramm zum Ausspähen von Daten nach § 202c StGB (Hackerparagraf) angesehen, da sie keine Sicherheitsmechanismen umgehen oder Daten abfangen können, werden jedoch je nach Fall als Vorbereitung eines Angriffs angesehen und juristisch entsprechend behandelt.