DER IT-GRUNDSCHUTZ NACH BSI-LOS14: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | *Sicherung der hohen, möglicherweise unwiederbringlichen Werte der verarbeiteten Informationen | ||
| + | *Gewährleistung der aus gesetzlichen Vorgaben resultierenden Anforderungen | ||
| + | *Schutz von natürlichen Personen hinsichtlich ihrer körperlichen und geistigen Unversehrtheit | ||
Version vom 11. Oktober 2020, 10:50 Uhr
In drei Schritten zur Informationssicherheit
Initiierung des Sicherheitsprozesses
- Übernahme der Verantwortung durch die Leitungsebene
- Geltungsbereichbestimmen
- Sicherheitsziele festlegen und Leitlinie erstellen
Organisation des Sicherheitsprozesses
- Aufbau einer Organisationsstruktur einer Informationssicherheits
- Integration in bestehende Abläufe und Prozesse
- Konzeption und Planung des Sicherheitsprozesses
Durchführung des Sicherheitsprozesses
- Auswahl und Priorisierung der Bausteine
- IT-Grundschutz-Check
- Umsetzung der Sicherheitskonzeption
Sicherheitsrelevante Themen für die Leitungsebene
- Sicherheitsrisiken für die Institution und deren Informationen
- Auswirkungen und Kosten im Schadensfall
- Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen auf kritische Geschäftsprozesse
- Sicherheitsanforderungen, die sich aus gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben ergeben
- die für eine Branche typischen Vorgehensweisen zur Informationssicherheit
- der aktuelle Stand der Informationssicherheit in der Institution mit abgeleiteten Handlungsempfehlungen
Verantwortung durch die Leitungsebene
- Die Leitungsebene trägt die Gesamtverantwortung für Informationssicherheit.
- Die Leitungsebene muss jederzeit über mögliche Risiken und Konsequenzen für die Informationssicherheit informiert sein.
- Die Leitungsebene initiiert den Informationssicherheitsprozess innerhalb der Institution und benennt einen Verantwortlichen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB).
- Die Leitungsebene unterstützt den ISB vollständig und stellt ausreichende Ressourcen bereit, um die gesetzten Ziele erreichen zu können.
Zuständigkeiten und Aufgaben des ISB
- Informationssicherheitsprozess steuern und bei allen damit zusammenhängenden Aufgaben mitwirken
- die Leitungsebene bei der Erstellung der Leitlinie zur Informationssicherheit unterstützen
- die Erstellung des Sicherheitskonzepts, des Notfallvorsorgekonzepts und Sicherheitsrichtlinien koordinieren sowie weitere Richtlinien und Regelungen zur Informationssicherheit erlassen
- die Realisierung von Sicherheitsmaßnahmen initiieren und überprüfen
- der Leitungsebene über den Status quo der Informationssicherheit berichten
- sicherheitsrelevante Projekte koordinieren
- Sicherheitsvorfälle untersuchen
- Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur Informationssicherheit initiieren und koordinieren
Definition des Informationsverbundes
- Festlegen, welche kritischen Geschäftsprozesse, Fachaufgaben oder Teile der Institution der Geltungsbereich beinhalten soll.
- Den Geltungsbereich eindeutig abgrenzen.
- Schnittstellen zu externen Partnern beschreiben.
=Beispiele für Sicherheitsziele
- hohe Verlässlichkeit des Handelns, auch in Bezug auf den Umgang mit Informationen (Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit)
- Gewährleistung der guten Reputation der Institution in der Öffentlichkeit
- Erhaltung der in Technik, Informationen, Arbeitsprozesse und Wissen investierten Werte
- Sicherung der hohen, möglicherweise unwiederbringlichen Werte der verarbeiteten Informationen
- Gewährleistung der aus gesetzlichen Vorgaben resultierenden Anforderungen
- Schutz von natürlichen Personen hinsichtlich ihrer körperlichen und geistigen Unversehrtheit