Ziele der IT-Sicherheit

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Ziele der IT-Sicherheit

Verfügbarkeit

Unter Verfügbarkeit wird verstanden, dass bestimmte Daten, Dienste oder Funktionen in einem definierten Zeitraum in einer festgelegten Qualität (zum Beispiel unter den Aspekten Antwortzeit oder Bandbreite) genutzt werden können. Dabei wird implizit davon ausgegangen, dass diese Dienste für Berechtigte nutzbar sein sollen, während die Nichtverfügbarkeit für Nichtberechtigte von anderen Schutzzielen abgedeckt wird.

Integrität

Die Integrität ist die Forderung, dass bestimmte Daten vollständig und unverändert zur Verfügung stehen, nach Übertragung in Computernetzwerken also beim Empfänger korrekt verwendet werden können. Dazu müssen (beabsichtigte oder unbeabsichtigte) Störungen oder Datenveränderungen erkannt werden und die Folgen der Veränderung korrigiert werden. Teilweise wird die weniger weitgehende Definition verwendet, die unter Integrität die Erkennung unvollständiger oder verfälschter Daten versteht und zur Korrektur keine weitergehenden Aussagen macht.

Vertraulichkeit

Der Begriff der Vertraulichkeit bedeutet, dass Daten nur Berechtigten in nutzbarer Form zugänglich gemacht werden, Nichtberechtigte jedoch keinen Zugriff auf die Daten erhalten. Sollten Nichtberechtigte Datenzugriff erhalten, sollten die Daten so vorliegen, dass eine Nutzung der Daten ausgeschlossen ist.