DER IT-GRUNDSCHUTZ NACH BSI-LOS14

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In drei Schritten zur Informationssicherheit

Initiierung des Sicherheitsprozesses

  • Übernahme der Verantwortung durch die Leitungsebene
  • Geltungsbereichbestimmen
  • Sicherheitsziele festlegen und Leitlinie erstellen

Organisation des Sicherheitsprozesses

  • Aufbau einer Organisationsstruktur einer Informationssicherheits
  • Integration in bestehende Abläufe und Prozesse
  • Konzeption und Planung des Sicherheitsprozesses

Durchführung des Sicherheitsprozesses

  • Auswahl und Priorisierung der Bausteine
  • IT-Grundschutz-Check
  • Umsetzung der Sicherheitskonzeption

Sicherheitsrelevante Themen für die Leitungsebene

  • Sicherheitsrisiken für die Institution und deren Informationen
  • Auswirkungen und Kosten im Schadensfall
  • Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen auf kritische Geschäftsprozesse
  • Sicherheitsanforderungen, die sich aus gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben ergeben
  • die für eine Branche typischen Vorgehensweisen zur Informationssicherheit
  • der aktuelle Stand der Informationssicherheit in der Institution mit abgeleiteten Handlungsempfehlungen

Verantwortung durch die Leitungsebene

  • Die Leitungsebene trägt die Gesamtverantwortung für Informationssicherheit.
  • Die Leitungsebene muss jederzeit über mögliche Risiken und Konsequenzen für die Informationssicherheit informiert sein.
  • Die Leitungsebene initiiert den Informationssicherheitsprozess innerhalb der Institution und benennt einen Verantwortlichen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB).
  • Die Leitungsebene unterstützt den ISB vollständig und stellt ausreichende Ressourcen bereit, um die gesetzten Ziele erreichen zu können.

Zuständigkeiten und Aufgaben des ISB

  • Informationssicherheitsprozess steuern und bei allen damit zusammenhängenden Aufgaben mitwirken
  • die Leitungsebene bei der Erstellung der Leitlinie zur Informationssicherheit unterstützen
  • die Erstellung des Sicherheitskonzepts, des Notfallvorsorgekonzepts und Sicherheitsrichtlinien koordinieren sowie weitere Richtlinien und Regelungen zur Informationssicherheit erlassen
  • die Realisierung von Sicherheitsmaßnahmen initiieren und überprüfen
  • der Leitungsebene über den Status quo der Informationssicherheit berichten
  • sicherheitsrelevante Projekte koordinieren
  • Sicherheitsvorfälle untersuchen
  • Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur Informationssicherheit initiieren und koordinieren

Definition des Informationsverbundes

  • Festlegen, welche kritischen Geschäftsprozesse, Fachaufgaben oder Teile der Institution der Geltungsbereich beinhalten soll.
  • Den Geltungsbereich eindeutig abgrenzen.
  • Schnittstellen zu externen Partnern beschreiben.



https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Broschueren/Leitfaden_zur_Basis-Absicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=3