DER IT-GRUNDSCHUTZ NACH BSI-LOS14
Version vom 11. Oktober 2020, 10:53 Uhr von Thomas.will (Diskussion | Beiträge) (→Beispiele für Sicherheitsziele)
In drei Schritten zur Informationssicherheit
Initiierung des Sicherheitsprozesses
- Übernahme der Verantwortung durch die Leitungsebene
- Geltungsbereichbestimmen
- Sicherheitsziele festlegen und Leitlinie erstellen
Organisation des Sicherheitsprozesses
- Aufbau einer Organisationsstruktur einer Informationssicherheits
- Integration in bestehende Abläufe und Prozesse
- Konzeption und Planung des Sicherheitsprozesses
Durchführung des Sicherheitsprozesses
- Auswahl und Priorisierung der Bausteine
- IT-Grundschutz-Check
- Umsetzung der Sicherheitskonzeption
Sicherheitsrelevante Themen für die Leitungsebene
- Sicherheitsrisiken für die Institution und deren Informationen
- Auswirkungen und Kosten im Schadensfall
- Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen auf kritische Geschäftsprozesse
- Sicherheitsanforderungen, die sich aus gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben ergeben
- die für eine Branche typischen Vorgehensweisen zur Informationssicherheit
- der aktuelle Stand der Informationssicherheit in der Institution mit abgeleiteten Handlungsempfehlungen
Verantwortung durch die Leitungsebene
- Die Leitungsebene trägt die Gesamtverantwortung für Informationssicherheit.
- Die Leitungsebene muss jederzeit über mögliche Risiken und Konsequenzen für die Informationssicherheit informiert sein.
- Die Leitungsebene initiiert den Informationssicherheitsprozess innerhalb der Institution und benennt einen Verantwortlichen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB).
- Die Leitungsebene unterstützt den ISB vollständig und stellt ausreichende Ressourcen bereit, um die gesetzten Ziele erreichen zu können.
Zuständigkeiten und Aufgaben des ISB
- Informationssicherheitsprozess steuern und bei allen damit zusammenhängenden Aufgaben mitwirken
- die Leitungsebene bei der Erstellung der Leitlinie zur Informationssicherheit unterstützen
- die Erstellung des Sicherheitskonzepts, des Notfallvorsorgekonzepts und Sicherheitsrichtlinien koordinieren sowie weitere Richtlinien und Regelungen zur Informationssicherheit erlassen
- die Realisierung von Sicherheitsmaßnahmen initiieren und überprüfen
- der Leitungsebene über den Status quo der Informationssicherheit berichten
- sicherheitsrelevante Projekte koordinieren
- Sicherheitsvorfälle untersuchen
- Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur Informationssicherheit initiieren und koordinieren
Definition des Informationsverbundes
- Festlegen, welche kritischen Geschäftsprozesse, Fachaufgaben oder Teile der Institution der Geltungsbereich beinhalten soll.
- Den Geltungsbereich eindeutig abgrenzen.
- Schnittstellen zu externen Partnern beschreiben.
Beispiele für Sicherheitsziele
- hohe Verlässlichkeit des Handelns, auch in Bezug auf den Umgang mit Informationen (Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit)
- Gewährleistung der guten Reputation der Institution in der Öffentlichkeit
- Erhaltung der in Technik, Informationen, Arbeitsprozesse und Wissen investierten Werte
- Sicherung der hohen, möglicherweise unwiederbringlichen Werte der verarbeiteten Informationen
- Gewährleistung der aus gesetzlichen Vorgaben resultierenden Anforderungen
- Schutz von natürlichen Personen hinsichtlich ihrer körperlichen und geistigen Unversehrtheit
Grundlegenden Inhalte für eine Sicherheitsleitlinie
- Stellenwert der Informationssicherheit und Bedeutung der wesentlichen Informationen, Geschäftsprozesse und der IT für die Aufgabenerfüllung
- Bezug der Informationssicherheitsziele zu den Geschäftszielen oder Aufgaben der Institution
- Sicherheitsziele und die Kernelemente der Sicherheitsstrategie für die Geschäftsprozesse und die eingesetzte IT
- Zusicherung, dass die Sicherheitsleitlinie von der Institutionsleitung durchgesetzt wird
- Leitaussagen zur Erfolgskontrolle
- Beschreibung der geplanten Organisationsstruktur
- Aufgaben und Zuständigkeiten im Sicherheitsprozess sollten aufgezeigt werden
- Programme zur Förderung der Informationssicherheit durch Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen können angekündigt werden
- wichtige Gefährdungen, relevante gesetzliche Regelungen etc. können eingangs skizziert werden.