Organisatorische, technische und personelle Maßnahmen und ihre bewusste Umsetzung

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Abgrenzung technisch und organisatorisch

Unter technischen Maßnahmen sind alle Schutzversuche zu verstehen, die im weitesten Sinne physisch umsetzbar sind, wie etwa

  • Umzäunung des Geländes
  • Sicherung von Türen und Fenstern
  • bauliche Maßnahmen allgemein
  • Alarmanlagen jeglicher Art

oder Maßnahmen die in Soft- und Hardware umgesetzt werden, wie etwa

  • Benutzerkonto
  • Passworterzwingung
  • Logging (Protokolldateien)
  • biometrische Benutzeridentifikation

Als organisatorische Maßnahmen sind solche Schutzversuche zu verstehen die durch Handlungsanweisung, Verfahrens- und Vorgehensweisen umgesetzt werden. Beispiele hierfür sind

  • Besucheranmeldung
  • Arbeitsanweisung zum Umgang mit fehlerhaften Druckerzeugnissen
  • Vier-Augen-Prinzip


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