Organisatorische, technische und personelle Maßnahmen und ihre bewusste Umsetzung
Version vom 31. Mai 2022, 13:35 Uhr von Thomas.will (Diskussion | Beiträge)
Abgrenzung technisch und organisatorisch
Unter technischen Maßnahmen sind alle Schutzversuche zu verstehen, die im weitesten Sinne physisch umsetzbar sind, wie etwa
- Umzäunung des Geländes
- Sicherung von Türen und Fenstern
- bauliche Maßnahmen allgemein
- Alarmanlagen jeglicher Art
oder Maßnahmen die in Soft- und Hardware umgesetzt werden, wie etwa
- Benutzerkonto
- Passworterzwingung
- Logging (Protokolldateien)
- biometrische Benutzeridentifikation
Als organisatorische Maßnahmen sind solche Schutzversuche zu verstehen die durch Handlungsanweisung, Verfahrens- und Vorgehensweisen umgesetzt werden. Beispiele hierfür sind
- Besucheranmeldung
- Arbeitsanweisung zum Umgang mit fehlerhaften Druckerzeugnissen
- Vier-Augen-Prinzip