WiSo Vertragsarten

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Arbeitsvertrage und Werkvertrag

Bei einem Werkvertrag ist der sogennante “Werkunternehmer” vertraglich gar nicht zur Arbeit verpflichtet, sondern zur Herstellung eines Werkes, wie zum Beispiel ein Tischler oder Künstler es ist. Daher ist die Vertragspflicht des Werkunternehmers erfolgs- und nicht tätigkeitsbezogen. Es ist in einem Werkvertrag also eher das was (das Werk) und nicht das wie (die Arbeit) entscheidend! Im Gegensatz dazu, geht es in einem Arbeitsvertrag eher um das wie, also die Arbeit an sich. Arbeitsverträge sind eine spezielle Art von Dienstverträgen und, welche immer tätigkeitsbezogen sind. Zudem gilt in einem Arbeitsvertrag das Arbeitsrecht, was sich von dem Werkvertrag unterscheidet

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Vertrag, der im Gegensatz zu dem befristeten Dienstvertrag, ohne bestimmte Dauer läuft. Das heißt, eine festgelegte Terminierung des Vertrags ist nicht vorhanden. Für diesen gelten, wie für fast alle anderen Vertragsarten, gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber einhalten muss. Außerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist des unbefristeten Arbeitsvertrags im ersten Jahr einen Monat, vom zweiten bis zum neunten Jahr zwei Monate und ab dem zehnten Jahr drei Monate. Die Kündigung des unbefristeten Arbeitsvertrags erfolgt grundsätzlich zum Monatsende.

Befristeter Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag, der auf bestimmte Zeit abgeschlossen ist.

Ähnlich dem Werkvertrag ist ein freier Dienstvertrag. Wie beim Werkvertrag stehst du bei einem freien Dienstvertrag einem Auftraggeber für eine gewisse Zeit als Arbeiter zur Verfügung. Du bist dabei zeittechnisch und ortstechnich vom Unternehmen unabhängig. Als Arbeitnehmer arbeitest du jedoch meiste Zeit mit den von der Firma zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Bei diesem Arbeitsverhältnis wird man unter anderem weniger kontrolliert und ist nicht wirklich intensiv in den Betrieb eingebunden. Was diesen Vertrag vom Werkvertrag unterscheidet ist, dass du das Recht auf einen Vertreter für deine Arbeit hast, der genauso gut fachlich ausgebildet ist wie du. Ein weiterer Unterschied zum Werkvertrag ist folgender: Auch wenn das Ergebnis der erstellten Arbeit nicht den Vorstellungen des Arbeitgebers entspricht, hat man Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Beim Thema Kündigung ist es wichtig zu erwähnen, dass eine ordentliche Kündigung bei einem befristeten Dienstvertrag vor dem Ende des Vertrags im Normalfall nicht möglich ist. Es sei denn, es ist arbeitsvertraglich oder durch einen anwendbaren Tarifvertrag bewusst vorgesehen. Eine ausserordentliche Kündigung ist hingegen auch vor Beendigung des befristeten Dienstvertrags von beiden Vertragsparteien möglich, falls es einen wichtigen Grund dafür geben sollte, wie beispielsweise ein schwerer Vertragsbruch.

Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag ist das rechtliche Gegenstück zu einem Arbeitsvertrag. Dieser wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen und hat im Gegensatz zum Arbeitsvertrag den Zweck, mit der Zustimmigkeit von beiden Seiten, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden bzw. aufzuheben. Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich daher um einen zweiseitigen Vertrag, da sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen und diesen Vertrag unterschreiben müssen. Damit der Aufhebungsvertrag gültig ist, muss dieser schriftlich erfolgen, muss von beiden Seiten im Original unterschrieben werden und darf nicht per Mail, per SMS oder mündlich erfolgen.