Ziele der IT-Sicherheit: Unterschied zwischen den Versionen

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=Ziele der IT-Sicherheit=
+
*[[Verfügbarkeit]]
==Verfügbarkeit==
+
*[[Integrität]]
*Dienst muss eine gewisse Zeit zur Verfügung stehen
+
*[[Vertraulichkeit]]
*Qualität muss erhalten bleiben
 
*Formel: <math>\text{Verfügbarkeit} = \frac{\text{Gesamtzeit} - \text{Gesamtausfallzeit}}{\text{Gesamtzeit}}\,</math>
 
 
 
 
 
Für ein System, das 24 Stunden am Tag, an 365 Jahrestagen (24 × 365) zur Verfügung steht (8760 Stunden), bedeutet dies:
 
 
 
{| class="wikitable"
 
!Verfügbarkeit
 
!Minimale erwartete Betriebszeit [Stunden]
 
!Maximale erlaubte Ausfallzeit [Stunden]
 
!Maximale erlaubte Ausfallzeit [Minuten]
 
|-
 
|99 %
 
|8672,4
 
|87,6
 
|5256
 
|-
 
|99,1 %
 
|8681,16
 
|78,84
 
|4730,4
 
|-
 
|99,2 %
 
|8689,92
 
|70,08
 
|4204,8
 
|-
 
|99,3 %
 
|8698,68
 
|61,32
 
|3679,2
 
|-
 
|99,4 %
 
|8707,44
 
|52,56
 
|3153,6
 
|-
 
|99,5 %
 
|8716,2
 
|43,8
 
|2628
 
|-
 
|99,6 %
 
|8724,96
 
|35,04
 
|2102,4
 
|-
 
|99,7 %
 
|8733,72
 
|26,28
 
|1576,8
 
|-
 
|99,8 %
 
|8742,48
 
|17,52
 
|1051,2
 
|-
 
|99,9 %
 
|8751,24
 
|8,76
 
|525,6
 
|-
 
|99,95 %
 
|8755,62
 
|4,38
 
|262,8
 
|-
 
|99,97 %
 
|8757,372
 
|2,628
 
|157,68
 
|-
 
|99,98 %
 
|8758,248
 
|1,752
 
|105,12
 
|-
 
|99,99 %
 
|8759,124
 
|0,876
 
|52,56
 
|-
 
|99,999 %
 
|8759,9124
 
|0,0876
 
|5,256
 
|-
 
|100 %
 
|8760
 
|0
 
|0
 
|}
 
 
 
==Integrität==
 
Die Integrität ist die Forderung, dass bestimmte Daten vollständig und unverändert zur Verfügung stehen, nach Übertragung in Computernetzwerken
 
also beim Empfänger korrekt verwendet werden können. Dazu müssen
 
(beabsichtigte oder unbeabsichtigte) Störungen oder Datenveränderungen
 
erkannt werden und die Folgen der Veränderung korrigiert werden. Teilweise wird die weniger weitgehende Definition verwendet, die unter Integrität
 
die Erkennung unvollständiger oder verfälschter Daten versteht und zur
 
Korrektur keine weitergehenden Aussagen macht.
 
==Vertraulichkeit==
 
Der Begriff der Vertraulichkeit bedeutet, dass Daten nur Berechtigten in
 
nutzbarer Form zugänglich gemacht werden, Nichtberechtigte jedoch keinen Zugriff auf die Daten erhalten. Sollten Nichtberechtigte Datenzugriff
 
erhalten, sollten die Daten so vorliegen, dass eine Nutzung der Daten ausgeschlossen ist.
 

Aktuelle Version vom 6. Oktober 2020, 09:33 Uhr