Strafbare Handlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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=Unerlaubte vebreitung von Sex und Gewaltinhalten / Jugend und Kinderschutz=
 
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*http://www.polizei-betratung.de
 
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Version vom 14. November 2018, 11:26 Uhr

Viren und Würmer

  • Vorsatz ist strafbar (303a StGB)
  • Unwissendlich nicht strafbar
  • Wenn Firma oder Behörde betroffen (303b StGB) Computersabotage

IP-Scanning/Port-Scanning

  • Nicht strafbar

Trojanische Pferde

  • bloses Eindringen nicht strafbar
  • je nach Handlung (202a, 303a, 303b StGB)

Dos-Attacken

  • Datenveränderung (303a StGB)
  • Computersabotage (303b StGB)

Unberechtigte Nutzen von Zugangsdaten

  • Ausspähen von Daten (202a StGB)
  • Datenveränderung (303a StGB)
  • Computerbetrug (263a StGB)

Computerbetrug/Handel

Unerlaubte vebreitung von Sex und Gewaltinhalten / Jugend und Kinderschutz